Fast hundert Jahre lang war der Biber in weiten Teilen Deutschlands nahezu ausgerottet. Erst seit 1976 unterliegt er nicht mehr dem Jagdrecht.

Verschiedene Schutzprogramme und viele Wiederansiedlungsprojekte haben dafür gesorgt, dass es heute wieder außer in Sachsen-Anhalt, auch in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen stabile Populationen gibt. Ebenfalls im Saarland, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg sowie im Elsass sind heute wieder Biber angesiedelt.

In Rheinland-Pfalz wird ausdrücklich auf aufwendige Wiederansiedlungsmaßnahmen seitens des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz verzichtet, da bereits nachweislich Biber wieder in unser Bundesland eingewandert sind.

Der Biber ist in seinen europäischen Populationen nach der Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1 in Verbindung mit § 42 BNatSchG NeuregG) eine vom Aussterben bedrohte und natur-schutzrechtlich streng geschützte Tierart. Danach ist es verboten wildlebenden Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Wohn- und Zufluchtstätte zu beschädigen oder zu zerstören, sowie Biber aufzusuchen oder zu stören.

Der Biber ist ebenfalls auf der Grundlage der EU-Richtlinie „Fauna, Flora, Habitate“ in Anhang II und Anhang IV bei den streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet.

Schutzbedürftige Arten bzw. Artengruppen werden u.a. durch eine Projektgruppe „Artenschutz“ der rheinland-pfälzischen Naturschutzbehörden nach mehreren einheitlichen Kriterien für Artenschutzprojekte ausgewählt. Zum einen muss eine erhebliche Gefährdung erkennbar sein, zum anderen sollten die im Projektrahmen eingeleiteten Schutzmaßnahmen auch anderen Arten verschiedener Biotoptypen zugute kommen. Weiterhin sollte der jeweiligen Projektart eine „Leitarten-Funktion“ für bestimmte Biotoptypen zugewiesen werden können. Aufgrund der Erfüllung der genannten Kriterien kam das „Artenschutzprojekt Biber“ zustande.

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Quelle: Hansen, R.